Besteuerung von Influencern und Bloggern

Steuerliche Behandlung und strafrechtliche Gefahren für Influencer und Blogger


Viele Influencer werden von ihrem plötzlichen Erfolg überrascht. Das Thema Steuererklärung ist für sie meist aus Unwissenheit und Nachlässigkeit nicht präsent. Geld- oder geldwerte Einnahmen zu versteuern, ist aber auch für Influencer und Blogger Pflicht. Weder Finanz- noch Strafrichter haben Verständnis für Unerfahrenheit oder Unwissen. Sie urteilen rein nach Recht und Gesetz, sodass mögliche Konsequenzen für viele Influencer schwerwiegend sein können.

Jeder, der einen ersten Wohnsitz oder eine legale Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat, ist mit seinem Einkommen einkommensteuerpflichtig. Hierbei ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt oder sogar Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen sind.

Die allermeisten Hobby-Influencer und Gelegenheits-Blogger müssen sich zum Thema Steuern keine Gedanken machen. Nur diejenigen, die Einkünfte erzielen, haben diese auch dem Finanzamt offen zu legen, denn rasch wirft das Hobby relevante Einnahmen ab. Sobald Einnahmen fließen und die Tätigkeit als Influencer oder Blogger mit einer Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird, sind diese steuerrechtlich relevant. Ob hieraus dann wirklich Steuern zu zahlen sind oder nicht, weil z. B. die angefallenen Aufwendungen überwiegen oder der jährliche Grundfreibetrag nicht überschritten wird, ist gesondert zu betrachten.

Dem deutschen Finanzamt sind alle Einnahmen, egal in welchem Land diese erzielt wurden, anzugeben. Hierzu zählen sowohl Geld wie auch alle Güter, die der Influencer und Blogger für seine Tätigkeit erhält. Als Einnahmen zählen somit auch:
• kostenlose Hotel- und Restaurantbesuche
• Gratisprodukte
• Gutscheine
• sonstige Sachbezüge

Den wenigsten Influencern ist wohl bewusst, dass wenn sie z. B. Produkte einer Modemarke oder einen Sportartikel erhalten, um sie auf ihren Social-Media-Kanälen mit ihren Followern zu teilen, dass dies ein Entgelt darstellt und mit dem Marktpreis als Einnahme zu deklarieren ist.
Es ist deshalb wichtig, alle Einnahmen, egal ob Sach- oder Geldzuwendungen ordentlich und nachvollziehbar zu dokumentieren, denn im Falle einer Finanzprüfung ist ein Nachweis notwendig, von wem, was, für welche Leistung erbracht wurde.

Gewerbeanmeldung für Influencer und Blogger
Das Finanzamt bewertet die Tätigkeiten eines Influencers und Bloggers ebenso wie die eines YouTubers meistens als gewerblich. Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Influencer und Blogger wenden sich dann am besten noch vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit an das örtliche Gewerbeamt, das sie in der Regel als Einzelunternehmer einstuft.

Gefahren für Influencer und Blogger
Mit zunehmendem Erfolg und Bekanntheit in der Community werden auch Finanzbeamte auf Influencer aufmerksam. Ganz schnell hat der Influencer bzw. Blogger einen unliebsamen Follower aus der Steuerfahndung oder Betriebsprüfung. Für Ermittlungsbeamte ist es einfach, bei Facebook, Blogs, Instagram und Co. nachzuvollziehen, wann der Influencer oder Blogger für welches Produkt oder Dienstleistung tätig war. Bei einer hohen Follower-Anzahl ist anzunehmen, dass eine Gegenleistung für den Einsatz des Influencers geflossen ist, was für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht ausreicht, um ein Strafverfahren zu eröffnen.

Der schnelle Erfolg von Influencern und Bloggern geht oft einher mit hohen Einnahmen, von denen der deutsche Staat seinen Anteil haben möchte. Der Influencer hat dann steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten, denen er nachzukommen hat, wenn er nicht ein unkalkulierbares steuerliches sowie strafrechtliches Risiko eingehen möchte.

Setzt der Influencer die Steuer z. B. mit Hilfe eines Steuerberaters nicht rechtzeitig fest und führt sie ab, weil er keine Steuererklärung abgibt oder einzelne Einkünfte nicht aufführt, begeht er eine Straftat in Form einer Steuerhinterziehung. Damit gefährdet er seine finanzielle Existenz, da neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren weitere steuerliche Schätzungsbescheide, Strafzahlungen und Hinterziehungszinsen zu erwarten sind. Darüber hinaus kann eine Steuerhinterziehung eine Verurteilung von bis zu 10 Jahre Haft mit sich bringen.

Erfolgreiche Influencer setzen auf erfahrene Steuerberater
Die meisten Influencer und Blogger sind nicht für das Thema steuerliche Pflichten sensibilisiert, was gravierende Konsequenzen und Folgen nach sich ziehen kann. Bevor sie also auf die Jagd nach Followern, Shares und Likes gehen – und vor allem, bevor es anfängt gewerblich zu werden! – sollten sie zuvor die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und sich beraten lassen. Influencer und Blogger, die sich steuerlich keinen Rat einholen, handeln nicht fahrlässig sondern mit bedingtem Vorsatz!

Durch unsere permanenten Fortbildungen sind wir auf einem aktuellen rechtlichen Stand im Bereich Social Media und können ganzheitlich beraten.