IMMOBILIENKAUF

Der Erwerb einer Immobilie hat oftmals steuerliche Auswirkungen. Hierbei beraten wir Sie ebenso professionell wie bei der Veräußerung einer Immobilie und überprüfen dabei auch den Notarvertrag auf seine steuerliche Konsequenzen.

Sondervorschriften gilt es zu beachten bei der Vermietung an nahe Angehörige oder bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung des Mietverhältnisses zur Vermeidung negativer steuerlicher Konsequenzen. Außerdem sind wir Ihnen gerne bei der steueroptimierten Finanzierung Ihres Gebäudes behilflich.

In Immobilien steckt viel Potenzial: Baudenkmäler bieten beim Erwerb steuerliche Vorteile, die nicht uninteressant für Sie sein können.

Um eine Belastung mit Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei der Übertragung oder Vererbung Ihrer privaten Immobilie zu vermeiden, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten
z. B. der vorweggenommenen Erbfolge auf, um diese Steuerbelastung zu reduzieren.

Zusätzlich ermitteln wir für Sie den Wert Ihrer Immobilie für schenkungs- oder erbschaftssteuerliche Zwecke, um Ihnen eine optimale Vorausschau der Steuerbelastung zu ermöglichen und erstellen für Sie gegebenenfalls die erforderliche Steuererklärung.