PHOTOVOLTAIKANLAGENBERATUNG
Wussten Sie, dass jeder Photovoltaik-Anlagen-Betreiber auch gleichzeitig ein Unternehmer ist, da jede Anlage als Gewerbebetrieb gilt? Deshalb ist es sinnvoll, einen mit dieser Thematik vertrauten Steuerberater an seiner Seite zu haben; denn steuerlich ist die Photovoltaikanlage durchaus interessant.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage unverzichtbar. Schlussendlich gibt diese Ihnen Auskunft, ob Sie die Investition überhaupt tätigen möchten.
Sobald die Photovoltaik-Anlage dann in Betrieb ist, ist es wichtig zu wissen, ob die Photovoltaik-Anlage die prognostizierte Stromerzeugung erreicht. Hier hilft ein laufender Soll-Ist-Vergleich, der von uns bei der laufenden Buchhaltung erstellt wird.
Genauso wichtig ist es zu wissen, welche Steuerzahlungen zu leisten sind. Sind nämlich in der Vergangenheit größere Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden, so sind in der Zukunft Gewinne zu erwarten, auf die Steuern entfallen.
Wir berechnen Ihnen die Steuerzahlungen für Ihre Photovoltaik-Anlage im Voraus – wir agieren lieber statt zu reagieren – und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Weiter zeigen wir Ihnen konstruktive Wege, wie Sie die zu bezahlenden Steuern in Investitionskapital umsetzen, wenn Sie die nächste Anlage in Angriff nehmen.
Und neben den Wirtschaftlichkeits- und Steuerberechnungen zeigen wir Ihnen auch gerne den Weg zu Fördermitteln.